Unser Ethik - Kodex

 

Sensualsuites ist eine Internetplattform, die private Wohnungen für gepflegte Damen anbietet, die Diskretion schätzen. Alle Appartements sind privat, sauber, elegant eingerichtet und garantiert frei von jeglichem Milieu! Die Wohnungen sind nicht mit Rotlicht beleuchtet und von aussen nicht erkennbar.

Alle Profile werden von den Damen selbst erstellt, und die angegebenen Telefonnummern gehören ihnen persönlich (alle Telefonnummern sind normale Handys, ohne versteckte Kosten oder Abo-fallen). Wenn Du einen Termin vereinbarst, wirst Du von der Person empfangen, mit der Du gesprochen hast. Auf unserer Plattform werden nur Anzeigen mit Originalfotos zugelassen.

Hier kannst Du entspannen und relaxen, mit einer Prise Massage, intensiver Erotik und der Erfüllung Deiner speziellen Wünsche ohne Hektik und Zeitdruck!
Treffe heisse Girls, reifere Ladys und Dominas diskret in Deiner Nähe.

Liebe Gäste, da die Damen absolut selbständig sind, kann sich kein Dritter in die angebotenen Dienstleistungen einmischen. Weder der Inhaber dieser Plattform noch die Vermieter haben Einfluss auf das Angebot und die Preisgestaltung. Dies betrifft auch deren Werbestrategie. Jede Frau präsentiert sich so, wie sie es selbst für richtig hält und bietet nur das an, was sie machen möchte.

ETHIK-KODEX FÜR PERSONEN IM SEXGEWERBE

1. EINLEITUNG
Die Verantwortlichen für Räumlichkeiten, die der Prostitution dienen, und die Sexarbeiterinnen und -arbeiter verpflichten sich, die Grundsätze und Massnahmen zur sozialen und gesundheitlichen Prävention umzusetzen und die Menschenrechte zu achten.

2. ALLGEMEINER GRUNDSATZ
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Bewilligungsvoraussetzungen werden von den Sexarbeiterinnen sowie von den Betreibern eingehalten.
Prostitution wird als frei ausgeübte Tätigkeit angesehen, solange kein Abhängigkeitsverhältnis bezüglich der Wahl dieser Tätigkeit und der Arbeits- und Entlohnungsbedingungen besteht und diese in eigener Verantwortung und gegen vollständige Auszahlung des Entgelts ausgeübt wird.

3. GESUNDHEIT DER PERSONEN
3.1. Nur geschützter Verkehr ist erlaubt.
3.2. Kondome werden zum Selbstkostenpreis bereitgestellt.
3.3. Die Safer-Sex-Regeln werden beachtet.
3.4. Eine FAQ-Liste, erstellt von der beratenden Kommission im Bereich der Prostitution, wird den Sexarbeiterinnen  sowie den Kunden zur Verfügung gestellt.
3.5. Es gibt keinen Anreiz zum Alkohol- und Drogenkonsum.

4. RESPEKT, WÜRDE UND SICHERHEIT
4.1. Die Verantwortlichen und die Sexarbeiterinnen verpflichten sich zu gegenseitigem Respekt.
4.2. Die Sexarbeiterinnen haben das Recht, eine Leistung zu verweigern.
4.3. Die Verantwortlichen stellen sicher, dass die Sexarbeiterinnen ihre Tätigkeit ohne Zwang ausüben können.
4.4. Es wird sichergestellt, dass in den Räumlichkeiten keine minderjährigen Personen (unter 18 Jahren) arbeiten.
4.5. Jegliche Form von Zwang wird nicht toleriert und zur Anzeige gebracht.
4.6. Die Sicherheit der Sexarbeiterinnen wird garantiert, und bei Bedarf wird die Kantonspolizei eingeschaltet.
4.7. Die Sexarbeiterinnen werden in einer verständlichen Sprache über die Arbeitsbedingungen informiert.
4.8. Die Sexarbeiterinnen können ihre Tätigkeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden.